Energieausweis

Wann muss man einen Energieausweis vorlegen?
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf dem Zustand und den baulichen Aspekten. Der Verbrauchsausweis hingegen bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der günstige Verbrauchsausweis ist nur dann zulässig, wenn sich im Gebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, oder ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 01.11.1977 gestellt wurde und wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde.
Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie im Wesentlichen den Heizungsverbrauch Öl/Gas oder feste Brennstoffe der letzten drei Jahre. Diese können Sie anhand der Rechnungen Ihres Energielieferanten nachvollziehen. Auch Brennholz/Pellets bei zusätzlichen Einzelöfen werden berücksichtigt.
Was ist ein Bedarfssausweis?
Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben.
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen Sie die grundlegenden Informationen zum energetischen Zustand Ihres Gebäudes: Baujahr, Heiztechnik und Alter, Dämmung, Fensterart und Alter sowie Angaben zur energetischen Qualität der einzelnen Bauteile ( Fenster, Fassade, Kellerdecke, Dach, Türen, ...). Außerdem wird das Aufmaß ( = die Flächen, Raumhöhe, Dicke der Bauteile, Fensterflächen ) der energetisch relevanten Bauteile der Gebäudehülle benötigt. Diese Informationen finden sich in der Bauakte, auf Rechnungen durchgeführter Sanierungen ect.
