Sanierung Einzelmaßnahme BEG-EM

Was ist BEG-EM?

BEG ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie erhalten Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Dabei gibt es die Möglichkeit, einzelne Bauteile über Einzelmaßnahmen energetisch zu ertüchtigen.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Gefördert werden:

• Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
• Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
• Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
• Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
• Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Details dazu finden Sie auf der Seite des BAFA, die Sie über Links aufrufen können. 

Sanierung an der Gebäudehülle (durch BAFA gefördert) 

 
1. Planung der Sanierungsmaßnahme
Sie entscheiden sich, welche Komponente(n) der Gebäudehülle Sie sanieren möchten. Dies kann z.B. sein:

- Die Dämmung der Außenwände
- Die Dämmung des Daches
- Die Dämmung von Geschossdecken ( Keller und / oder Dachgeschoss)
- Austausch der Fenster
- Austausch der Außentüre

Vorraussetzung ist ein Bestandsgebäude das mindestens 5 Jahre alt ist.

2. Einbindung eines Energieffizienz-Experten

Sie beauftragen mich, und zusammen gehen wir Ihr Vorhaben durch. Ich berate Sie über die Förderfähigkeit und ggf. auch über mögliche sinnvolle Kombinationen Ihrer Sanierungsschritte. 

Gemeinsam überlegen wir auch, ob ein individueller Sanierungsfahrplan für Sie Sinn machen könnte. Dieser sogenannte iSFP erhöht die Förderquote von 15% um 5% auf dann 20%.

Sind alle Maßnahmen klar, erstelle ich die technische Projektbeschreibung (TPB) für Sie und Sie stellen anhand dieser den Förderantrag beim BAFA. Dies muss vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen.

3. Durchführung der Sanierung

Im Rahmen der Baubegleitung dokumentiere ich die korrekte Umsetzung der Sanierungsmaßnahme(n) für Sie und stelle sicher, dass die technischen Mindesanforderungen eingehalten werden.

4. Abschluß der Sanierung

Nach Umsetzung aller notwendigen Schritte und Begleichung aller Rechnungen wird von mir ein technischer Projektnachweis (TPN) erstellt, über den die korrekte Verwendung der Fördermittel bestätigt wird. Anschließend werden von Ihnen die Verwenungsnachweise im Portal hochgeladen und nach der Prüfung durch das BAFA die Förderung ausbezahlt.

 

Sanierung der Heizungsanlage (durch KfW gefördert) 

 

1. Planung der Sanierungsmaßnahme
Sie entscheiden sich, welche Heiztechnik für Sie die richtige ist. Dies kann z.B. sein:

- Eine Wärmepumpe
- Eine Biomasse Heizung ( Pellets, Scheitholz )
- Der Anschluß an ein Wärmenetz

Ich berate Sie dabei gerne.

2. Einbindung eines Energieffizienz-Experten

Sie beauftragen mich, und zusammen gehen wir Ihr Vorhaben durch. Die Förderlandschaft ist dabei vielfältig und von der Art und dem Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahme abhängig. Details dazu finden Sie auf der Seite der KfW, die Sie über Links aufrufen können. 

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kunden­portal „Meine KfW“.

 3. Durchführung der Sanierung

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben.

4. Abschluß der Sanierung

Nach Umsetzung aller notwendigen Schritte und Begleichung aller Rechnungen wird von mir eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt, und Sie laden dann alle Rechnungen zu den förderfähigen Maßnahmen zur KfW hoch.