Sanierung zum Effizienzhaus

Was bedeutet eine Sanierung zum Effizienzhaus?

Die KfW fördert alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 (EH85) oder besser, beziehungs­weise zur Effizienz­haus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Details dazu finden sich auf der Seite der KfW, die über die Links aufrufbar ist.

Wie geht man bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus vor?

Bevor Sie mit der konkreten Planung beginnst, sollten Sie sich ein klares Bild davon machen, was Sie erreichen wollen und welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen. Dieser Schritt ist entscheidend, um spätere Überraschungen zu vermeiden und die Sanierung effizient und förderfähig zu gestalten.

1. Die Zielsetzung festlegen:
  • Möchten Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren oder nur bestimmte Maßnahmen umsetzen?
  • Streben Sie ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau an (z. B. EH 85, EH 70, EH 55)?
  • Wollen Sie langfristig Energiekosten senken, den Wohnkomfort erhöhen oder den Immobilienwert steigern?
 2. Grundlagen zur KfW-Förderung verstehen:
  • Die KfW fördert Sanierungen zum Effizienzhaus über das Programm Wohngebäude – Kredit 261.
  • Je besser die energetische Qualität nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss (bis zu 45 %).
  • Es gibt auch Förderungen für die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
3. Finanzielle Rahmenbedingungen klären:
  • Wie hoch ist Ihr Budget?
  • Welche Eigenmittel stehen zur Verfügung?

Auch wenn die offizielle Einbindung erst im nächsten Schritt erfolgt, kann ein erstes Gespräch mit einem Energieeffizienz-Experten helfen, Ihre Ziele zu konkretisieren und realistisch einzuschätzen.

4. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Auf Basis Ihrer Vorstellung erstelle ich Ihnen ein Sanierungskonzept um Ihr Ziel zu erreichen. Die Vorgehensweise ist ähnlich einem iSFP, jedoch muss hier nicht jedes Bauteil auf den energetischen Stand wie bei einer Einzelmaßnahme gebracht werden, sondern das Haus als ganzes muß den gesetzten Effizienzstandard ( aber mindestens die Stufe EH85 ) erreichen, und natürlich auch die Anforderungen des Gebäude Energie Gesetzes (GEG) erfüllen. Es wird ein Sanierungsfahrplan "in einem Zug" erstellt, in dem alle durchzuführenden Maßnahmen festgehalten werden. 

5. Finanzierung & Förderantrag vorbereiten
  • KfW-Kredit „Wohngebäude – Kredit 261“ über Ihre Bank oder einen Vermittler beantragen.
  • Ich als Energieberater stelle die „Bestätigung zum Antrag“ aus.
  • Fördermittel für die Baubegleitung werden ebenfalls beantragt.
6. Sanierung durchführen
  • Beauftragen von Fachfirmen für die Umsetzung.
  • Ich begleite die Maßnahmen und dokumentiere die Umsetzung.
7. Abschluss & Bestätigung

Nach Abschluss stelle ich die „Bestätigung nach Durchführung“ aus.
Diese wird bei der KfW eingereicht, um den Tilgungszuschuss zu erhalten.

8. Förderung erhalten

Die KfW prüft die Unterlagen. Bei erfolgreicher Umsetzung erhalten Sie den Tilgungszuschuss.